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Neue Hoffnung für Höhenstraßenanlieger - BVerfG verwirft Regelung in Rheinland-Pfalz

Sogar in die Nachrichten der Tagesschau hat es das Thema am 24.11.2021 geschafft. Eine wichtige, vielleicht sogar wegweisende Entscheidung, die das BVerfG auch für die Höhenstraßen-Anlieger getroffen hat. Sie macht Hoffnung!


Die Original-Mitteilung titelt: Erschließungsbeiträge für Straßen oder andere Infrastruktur können zeitlich nicht unbegrenzt erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht verwarf damit eine Regelung in Rheinland-Pfalz - sie sei verfassungswidrig.



Der Grundtenor des Urteils aus der Pressemitteilung des BVerfG´s Nr. 98/2021 vom 24. November 2021 lautet: Die zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar!



Gespannt sein darf man nun, wie die Stadt Mühlacker und die Entscheidungsträger aus dem Gemeinderat auf dieses Urteil reagieren. Werden sie es beharrlich ignorieren und an ihren Ausbauplänen festhalten? Spätestens seit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung dürfte damit aber auch für den letzten klar geworden sein, dass dieses Urteil ein beachtliches Risiko für die klammen Stadtkassen gerade in Mühlacker birgt. Die Realisation anderer kommunaler Vorhaben könnte durch unüberlegte Sanierungsausgaben für die Höhenstraße über Jahre hinaus blockiert werden.


Die Vorteilslage ist in der Höhenstraße längst eingetreten so auch der Rechtsanwalt Johannes Mascha in einer Mitteilung an die BI-Vertreter. "Im Erschließungsbeitragsrecht tritt die Vorteilslage zum Zeitpunkt der zulässigen tatsächlichen Nutzbarkeit der Anlage ein, ... ." und weiter " Der Begriff der Vorteilslage muss deshalb an rein tatsächliche, für den möglichen Beitragsschuldner erkennbare Gegebenheiten anknüpfen. Die Verkehrsfreigabe als solche stellt einen für Betroffene eindeutig erkennbaren Umstand dar. Für den Verkehr ist die Höhenstraße schon viele Jahrzehnte freigegeben, auch wenn Bürgermeister Abicht die Höhenstraße in einem Beitrag des SWR jüngst als Feldweg bezeichnete.





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