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Rechtsanwalt Mascha zu Besuch in der Höhenstraße


Bereits im letzten Sommer hatte die BI Kontakt zu Rechtsanwalt Johannes Mascha aus Schwäbisch Gmünd aufgenommen. Pandemiebedingt mussten wir die geplante Informationsveranstaltung mit ihm immer wieder verschieben. Mascha ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts. Wir waren froh, dass er uns am 7. Juni einen Besuch in der Höhenstraße abstattete. Wie in vielen anderen Straßen des Landes sieht er auch bei uns keinen Erschließungs- sondern einen Sanierungsfall.


Vor dem Hintergrund des neugeregelten Kommunalabgabengesetzes erklärte er, habe die Gemeinde 20 Jahre Zeit, um die Beiträge einzukassieren. Die Frist beginne ab Eintreten der Vorteilslage zu laufen. Wann der Vorteil einer Erschließung eintritt, darüber lässt sich nun streiten. Die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg sehen den Zeitpunkt erst dann als gekommen, wenn die Beitragsschuld entstanden ist, d.h., wenn die Gemeinde die Bescheide verschickt. Mascha sieht das anders. Der Vorteil entsteht mit der Erreichbarkeit bzw. Bebaubarkeit der Grundstücke. Das ist in der Höhenstraße sicher schon seit über 60 Jahren der Fall.

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat er im April eine über 400 Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er ist sich sicher, dass das in Baden-Württemberg neugefasste Kommunalabgabengesetz verfassungswidrig ist.



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